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   OLG Düsseldorf, 19.12.1996 - 24 U 11/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5222
OLG Düsseldorf, 19.12.1996 - 24 U 11/96 (https://dejure.org/1996,5222)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.1996 - 24 U 11/96 (https://dejure.org/1996,5222)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 24 U 11/96 (https://dejure.org/1996,5222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Rechtsberatung in Bezug auf Arbeitslosenhilfe; Nachteile in der Rentenversicherung mangels Bezuges von Arbeitslosenhilfe; Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bei vorherigem Bezug von einer Rente; Rückgriff auf die in Vollmachtsformularen enthaltenen Klauseln der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1150
  • NZA 1997, 1367
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache,

    Ob eine Formularklausel der gebotenen Transparenz nur dann stand hält, wenn sie aus sich heraus verständlich ist (OLG Schleswig NJW 1995, 2858, 2859; OLG Köln 6 U 72/97 veröffentlicht bei juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1150, 1152; Schmidt-Futterer/Blank aaO § 545 Rdn. 31; vgl. auch Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht aaO § 307 BGB Rdn. 338) und lediglich ergänzend die gesetzliche Vorschrift hinzufügt (vgl. insoweit BGH Urteil vom 15. Mai 1981 - VIII ZR 38/90 - NJW 1991, 1750, 1751) oder der bloße Ausschluss von "Ersatzansprüchen" unter Bezug auf eine gesetzliche Vorschrift dem Transparenzgebot genügt, kann hier dahinstehen.
  • BGH, 14.01.2014 - XI ZR 355/12

    Zur Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für

    Intransparent ist eine Klausel insoweit vielmehr erst dann, wenn sich ihr Regelungsgehalt überhaupt erst aus der in Bezug genommenen Vorschrift erschließt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1150, 1152; OLG Schleswig, NJW 1995, 2858, 2859; MünchKommBGB/Wurmnest, 6. Aufl., § 307 Rn. 61) oder die Verweisung auf andere Vorschriften dazu führt, dass die kundenbelastende Wirkung der Klausel unter Berücksichtigung alternativer Gestaltungsmöglichkeiten mehr verschleiert als offengelegt und der Kunde deshalb an der Wahrnehmung seiner Rechte gehindert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - IV ZR 121/00, BGHZ 147, 354, 364 und Urteil vom 23. November 1994 - IV ZR 124/93, BGHZ 128, 54, 60 f.).
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